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Der Verkauf von Gegenständen mit dem Emblem des Dritten Reiches, Schusswaffen, Munitionswaffen, Hiebwaffen, Stosswaffen und der Verkauf von Tieren ist streng verboten. Ebenfalls ist die Teilnahme an allen Märkten für Scientology und ähnliche Gruppierungen streng untersagt ! |
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Der Verkauf von Neuwaren ist grundsätzlich verboten, soweit nicht vom Veranstalter ausdrücklich genehmigt. Alle gewerblichen Aussteller, die vom Veranstalter zugelassen werden, sind dazu verpflichtet, ihren Namen und ihre Anschrift deutlich lesbar an ihrer Verkaufsstelle anzubringen. |
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Jeder Aussteller und Besucher der Märkte nimmt an der jeweiligen Veranstaltung auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Eine Haftung durch den Veranstalter ist in jedem Falle ausgeschlossen. |
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Bei allen Hallenveranstaltungen ist der Abbau frühestens 30 Minuten vor Marktende erlaubt. Das Rauchen ist in den meisten Hallen untersagt. Ebenso dürfen in die Hallen keine Tiere mitgebracht werden. |
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Ausserdem dürfen bei allen Veranstaltungen keine Gegenstände (Kleiderständer o.ä.) in die Besuchergänge gestellt werden. |
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Auf einigen Märkten wird vom Veranstalter eine Reinigungskaution i. H. v. EUR 10,00 erhoben, die bei sauberem Verlassen frühestens 30 Minuten vor Marktende wieder zurückerstattet wird. |
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Bei allen Märkten im Freien gibt es Standplätze mit PKW (meistens ab 4 Meter) und Standplätze ohne PKW. Eine Garantie auf einen Standplatz mit Pkw gibt es nie ! |
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Jede in Anspruch genommene Fläche wird voll abgerechnet. Eine in Anspruch genommene Fläche bedeutet z.B. sobald ein PKW einen Standplatz belegt, muss mindestens die PKW-Länge bezahlt werden. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob ein Tisch aufgebaut oder Waren zum Verkauf angeboten werden. Dies gilt bei jedem Wetter ! |
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Es wird immer die vom Aussteller belegte Fläche berechnet - auch wenn daneben noch etwas frei war. Abgerechnet wird immer die längste Seite vom Stand. |
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Die Preise entnehmen Sie bitte den Terminen. Bei Nichtteilnahme, egal aus welchem Grund, wird kein Geld zurückerstattet. Wenn ein Kleiderständer oder anderes neben den Stand aufgebaut wird, so wird diese Fläche ebenfalls berechnet. Bei Veranstaltungen in Hallen ist das Aufstellen eines Kleiderständers nur begrenzt möglich. Bitte immer vorher anfragen. |
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Die Aussteller verpflichten sich, diese Bedingungen, die Anweisungen des Veranstalters, die Anschläge auf den Märkten und die Marktordnung zu befolgen. Bei einigen Märkten gibt es eine gesonderte Marktordnung. Diese ist beim Veranstalter einsehbar. Ein Anspruch auf Teilnahme am Markt (Zuweisung eines Standplatzes) besteht nur, wenn die Standgebühr rechtzeitig überwiesen wurde. Der Standplatz wird immer vom Veranstalter oder von seinem Personal zugeteilt. Sie haben keinen Einfluß darauf. Wenn Sie nicht vorausgezahlt haben, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem jeweiligen Markt. Änderungen bleiben dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. | |
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Agentur TIMKE • Industriestrasse 1 • 74343 Sachsenheim • Fon 0 71 47 / 1 33 99 • Fax 0 71 47 / 1 45 85 •
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